Verkehrsverhältnisse Auweg

Derzeit ist der Gemeindeweg in die Au durch Verordnung der Bezirkshauptmannschaft für den gesamten Verkehr (auch Radfahrer) gesperrt.

Nach der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen durch die Gemeinde kann der Weg außerhalb der Schneeperiode für folgenden Verkehr geöffnet werden:
Fahrverbot (in beiden Richtungen) ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Bringung und Anrainer Ortsteil Au

Während der Schneeperiode wird ein Fahrverbot (in beiden Richtungen) ohne Ausnahmen verordnet.