Allgemeine Informationen in der Gemeinde
Gemeindeamt & Postpartner
Das Gemeindeamt und die Postpartnerstelle sind am 24./25./26./31.12.2025 und am 02.01.2026 geschlossen.
Recyclinghof
Der Recyclinghof ist am 24./26. und 31.12.2025 geschlossen (am Freitag, 02.01.2026 ist geöffnet)
Zusätzliche Öffnungszeiten Recyclinghof:
Montag, 22.12.25 13:30 – 19:00 Uhr
Montag, 29.12.25 13:30 – 19:00 Uhr
Christbaumentsorgung
Ab Donnerstag, den 08.01.2026 werden die Christbäume von den Gemeindebediensteten eingesammelt. Sie sollen ab 8:00 Uhr am Straßenrand bereitliegen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Christbäume während der Öffnungszeiten im Recyclinghof abzugeben.
Liegenschaftseigentümer: Achtung im Winter!
Eigentümer von Liegenschaften haben die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von Schnee und Eis zu befreien und zu streuen. Ebenso Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen. (siehe § 93 Abs. 1 und 2 StVO)
Um einen reibungslosen Ablauf der Schneeräumung auf den Straßen zu gewährleisten, wird ausdrücklich auf das Halte- und Parkverbot (§ 24 StVO) hingewiesen.
Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf die Gemeindestraßen geschoben werden! Sollte aus diesem Grund ein Unfall passieren, wird der Verursacher zur Rechenschaft gezogen!“
Förderung Freizeitticket Tirol für Kinder und Jugendliche
Die Einreichfrist für die Förderung des Freizeittickets Tirol läuft noch bis 30.12.2025.
Wer bekommt es?
Kinder (Jg. 2010-2019) und Jugendliche (2007-2009)
mit Hauptwohnsitz in Oberperfuss
Was ist zu tun?
- Freizeitticket muss ausschließlich bei den Bergbahnen Oberperfuss gekauft werden!
- Mit dem Freizeitticket und dem Zahlungsbeleg, in die Gemeinde kommen
Die Gemeinde fördert das Ticket mit einem Betrag von € 60,–
Wasserzählertausch
Wasserzähler selbst ablesen – jetzt auch online übermitteln
Auf der Wasserablesekarte, die wie immer Mitte Dezember ausgeschickt wird, befindet sich ein individueller QR-Code sowie ein Weblink.
Wird nun über Smartphone der QR-Code eingelesen oder am PC der Weblink geöffnet, muss nur mehr der Zählerstand erfasst werden.
Alle anderen Daten (EDV- und Zählernummer sowie der Vorjahresverbrauch) sind bereits automatisch hinterlegt.
Natürlich ist auch die Retournierung der Ablesekarte über die „klassische Variante“ per E-Mail, Post oder persönlich möglich.
Der Zählerstand muss per 31.12.2025 abgelesen werden.