Neuigkeiten
Feuer im Alm- und Waldbereich und Meldepflichten
Im letzten Jahr waren tirolweit eine Reihe von Wald- und Wiesenbrände durch das Abbrennen von Schwendmaterial auf Almflächen bzw. Asthäufen im Wald zu verzeichnen. Die Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen führen zu empfindlichen Verwaltungsstrafen, die teilweise enorm hohen Löschkosten können unter bestimmten Umständen sogar bis zum wirtschaftlichen Ruin des Verursachers
Hinweis der Apotheke bzgl. Altmedikamente
Zur allgemeinen Sicherheit bitten wir euch Altmedikamente NUR zu den Öffnungszeiten der Apotheke dort abzugeben und NICHT vor die Tür zu legen.
Aufruf Zivildiener – Seniorenheim Teresa
Das Seniorenheim Teresa sucht dringend um Mithilfe bei der Betreuung/Pflege durch ehemalige Zivildiener.Bitte um Kontaktaufnahme unter: Telefon 05232/2133 oderMail office@seniorenheim-teresa.at.
Information über das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz (TFWAG)
Was ist das Ziel der Freizeitwohnsitzabgabe? Freizeitwohnsitze werden bei den Abgabenertragsanteilen des Bundes nicht berücksichtigt. Dennoch entstehen den Gemeinden durch Freizeitwohnsitze Kosten. Die Freizeitwohnsitzabgabe ermöglicht eine zusätzliche Einnahmequelle für Gemeinden zur Abdeckung der Kosten für Infrastruktur und Verwaltungseinrichtungen. Wird die Freizeitwohnsitzabgabe von der Gemeinde vorgeschrieben? Nein. Die Freizeitwohnsitzabgabe ist
Startschuss für das Gütezeichen „familienfreundlichegemeinde“ in Oberperfuss
Das Audit „familienfreundlichegemeinde“ ist ein kommunalpolitischer Prozess für österreichische Gemeinden, Marktgemeinden und Städte. Ziel des Audits ist es, das Vorhandensein familienfreundlicher Maßnahmen in der Gemeinde zu identifizieren und den Bedarf an weiteren zu ermitteln. Das Gütezeichen „familienfreundlichegemeinde“ erhöht die Attraktivität der Gemeinde als Wirtschaftsstandort und schafft einen Wettbewerbsvorteil als
Korrektur Postwurf bzgl. Neuregelungen Gemeindestraße
Leider hat beim Postwurf bei einem Bild der Fehlerteufel zugeschlagen.Mit der KREUZUNG VÖLSESGASSE „TOULER“ war natürlich die Kreuzung in diesem Bild gemeint. Mit Entfernung des VORRANG GEBEN-Schildes gilt bei dieser Kreuzung die Rechtsregel.