Wichtig! Recyclinggips-Verordnung
Aufgrund der derzeit gesetzlichen Änderungen im österreichischen Abfallrecht kann der Bau- & Recyclinghof Oberperfuss vorübergehend keine Rigipsplatten (Gipskartonplatten) annehmen.
Was bedeutet das konkret?
Seit Anfang 2026 gelten Gipskarton- bzw. Rigipsplatten in Österreich als recyclingpflichtige Bauabfälle. Grundlage dafür sind die Recyclinggips-Verordnung sowie die Deponieverordnung. Eine Ablagerung auf Deponien ist nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen diese Abfälle getrennt gesammelt, dokumentiert und einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Ziel dieser Regelungen ist die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft und der schonende Umgang mit Ressourcen.
Rechtlicher Hintergrund
Mit der Veröffentlichung der Recyclinggips-Verordnung (BGBl. II Nr. 415/2024) wurden verbindliche Vorgaben für den Umgang mit Gipsabfällen geschaffen. Betroffen sind unter anderem Abfallerzeuger, Bau- und Abbruchunternehmen, Baurestmassenrecyclingbetriebe, Deponiebetreiber sowie befugte Fachpersonen und Aufsichtsorgane.
Die Verordnung wurde am 30. Dezember 2024 kundgemacht und tritt grundsätzlich mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Die Trennpflicht bei Bau- und Abbruchtätigkeiten gilt ab 1. April 2025. Ein Deponierungsverbot für Gipsplatten ist in der Novelle der Deponieverordnung verankert und ab 1. Jänner 2026 wirksam.
Alternative Abgabestellen
Um Rigipsplatten abzugeben bitte wir euch direkt Kontakt mit den Betrieben aufzunehmen, die Rigipsplatten derzeit annehmen können.
Energie AG (Zirl)
Plattner & Co (Zirl)